Förderprogramm Energie Winterthur gestartet

Hauseigentümerinnen und –eigentümer sollen motiviert werden, ihre Liegenschaften energetisch zu sanieren. Seit 1. März 2012 bekommen sie daher Förderbeiträge für besonders energiewirksame Massnahmen.
Ein grosser Teil des Winterthurer Gebäudebestandes ist veraltet. Aus diesem Grund schafft Winterthur als Energiestadt Gold Anreize für Besitzerinnen und Besitzer, ihre Liegenschaften zu sanieren, damit die Energiebilanz verbessert wird. Nachdem in den letzten Monaten das Förderprogramm vom Parlament beschlossen und die finanziellen Grundlagen gelegt worden sind, wurde letzten Mittwoch das Reglement vom Stadtrat genehmigt.

Gebäudehülle und verbrauchsabhängige Heizkosten-Abrechnung
Seit März 2012 können Hausbesitzerinnen und –besitzer Gesuche für Förderbeiträge einreichen: Folgende Massnahmen ergänzen die Förderung durch Programme von Bund und Kanton, welche vom kantonalen Amt für Abfall, Wald, Energie und Luft (AWEL) betreut werden:
-Sanierung der Gebäudehülle (zusätzlich 40 % zum AWEL-Förderbeitrag)
-Sanierung nach Minergie-Standard (zusätzlich 40 % zum AWEL-Förderbeitrag)
-Ersatzneubau nach Minergie-P (zusätzlich 40 % zum AWEL-Förderbeitrag)
-Nachrüsten der verbrauchsabhängigen Heizkosten-Abrechnung (VHKA) (zusätzlich 50 % zum AWEL-Förderbeitrag)

Von Ölheizung zu Wärmepumpe
Im Weiteren wird der Ersatz von Ölheizungen durch effiziente Wärmepumpen-Heizungen mit einem Basisbeitrag von 3000 Franken sowie 15 Franken pro Quadratmeter Energiebezugsfläche gefördert. Als Basis für die Berechnung gilt der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK), die Förderung ist beschränkt auf 30 000 Franken pro Anlage.

Energieberatung gefördert
Mit den Förderbeiträgen an die institutionalisierten Beratungen des Programms «jetzt energetisch modernisieren» sowie des Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK) sollen Eigentümerinnen und Eigentümer motiviert werden, sich bei Sanierungsvorhaben professionellen Rat zu holen. Dies unterstützt die Liegenschaftsbesitzerinnen und –besitzer darin, das Vorhaben zu planen, sinnvoll zu unterteilen und schrittweise umzusetzen.

Als letztes werden Baubewilligungsgebühren bis zu einem Maximalbetrag von 1000 Franken für solarthermische und Fotovoltaik-Anlagen sowie spezielle energetisch sinnvolle Bauvorhaben zurückerstattet.

Mit all diesen Massnahmen sollen den Besitzerinnen und –besitzern die Investitionen in eine höhere Energieeffizienz ihrer Liegenschaften schmackhaft gemacht werden. Gesamthaft sollen in Winterthur dadurch jährlich Investitionen in einer Höhe von 20 Millionen Franken ausgelöst und damit künftig Energie und Kosten eingespart werden.

Ziel des Förderprogramms Energie Winterthur
Das Förderprogramm Energie Winterthur wurde im Auftrag des Grossen Gemeinderates erarbeitet. Es fördert die effiziente Energienutzung und Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie im Gebäudebereich mit dem langfristigen Ziel, den Verbrauch fossiler Energie und damit auch den CO2-Ausstoss zu verringern.

Umsetzung
Stadtwerk Winterthur wurde mit der Umsetzung des Förderprogramms Energie Winterthur beauftragt. Die zuständige Arbeitsgruppe ist aus Fachleuten aus den Bereichen Umwelt- und Gesundheitsschutz, der Abteilung Energie und Technik, der Abteilung Hochbauprojekte sowie von Stadtwerk Winterthur zusammengesetzt.

Finanzierung
Finanziert wird das Förderprogramm Energie Winterthur über die mit der Verordnung zur Abgabe von Elektrizität in diesem Jahr beschlossene Abgabe an das Gemeinwesen. Sie wird ab 1. Januar auf dem Strombezug mit 0.32 Rp./kWh (jährlicher Stromverbrauch bis 100 000 kWh) erhoben, für den Verbrauch darüber 0.2 Rp./kWh.

www.stadtwerk.winterthur.ch/foerderprogramm

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